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FGV Aktivitäten | 22.Juli 2011

22.07.2011  Magdeburg
Berufungsverhandlung gegen die Gaterslebener Feldzerstörer vor dem Landgericht Magdeburg - 4. Verhandlungstag mit Urteil

Der Prozesstag begann mit einer wahren Antragsflut mit teilweise absurden Begründungen durch die Angeklagten. Der Gipfel war die gestellte Strafanzeige gegen die Zeugin Frau Dr. Weschke wegen angeblicher Falschaussage. Der Richter führte den Prozess jedoch in einer sehr besonnen Art und Weise fort, die Anträge wurden allesamt abgewiesen und die sehr unterschiedlichen Plädoyers wurden dann am Nachmittag gehalten. Nach einer kurzen Beratungszeit verkündete der Richter das Urteil, was im wesentlichen aus der Bestätigung des Urteils des Amtsgerichtes Aschersleben bestand, nur bei einem Angeklagten wurde die Anzahl der Tagessätze geringfügig herabgesetzt.
In der Urteilsbegründung führte der Richter unter anderem an, dass Feldzerstörungen kein Mittel sind, um eine vermeintliche Gefahr zu beseitigen. Außerdem hat er bemängelt, dass während der gesamten Beweisaufnahme nur abstrakte Gefahren genannt wurden und es nach Ansicht des Gerichtes keine konkreten Gefahren gab, die eine Notwehrhandlung gerechtfertigt hätten.

Auch das MDR-Fernsehen berichtete über den Prozess, zeigte die Bilder von unserer Demonstration und brachte ein Interview mit Herrn Dr. Schrader zu dem Überfall und den Zerstörungen im Schaugarten Üplingen.