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Kurzschlussreaktion zu gentechnisch veränderten Pollen im Honig befürchtet

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Pressemitteilung zum Berufungsverfahrens vor dem bayrischen Verwaltungsgerichtshofes um den Nachweis gentechnisch veränderten Pollens in Honig und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu dessen Verkehrsfähigkeit
HAPPACH-KASAN: Klage gegen gentechnisch veränderten Pollen im Honig vorschnell und unnötig

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes stellt einen Bruch mit der bisherigen Rechtsauffassung dar. Wie die vollkommen neue Auslegung der
EU-Vorschriften im Bereich des Honigs umgesetzt werden soll, ist derzeit Inhalt intensiver Debatten auf europäischer und internationaler Ebene. Für die FDP ist es vorrangiges Ziel, den Rechtszustand vor der Verkündung des Urteils wieder herzustellen. Daher ist es im allgemeinen Interesse, jetzt keine Kurzschlusshandlungen zu begehen. Die blinde Klagewut der Gentechnik-Gegner hilft niemandem. Sie nehmen Kollateralschäden für Landwirte, Imkerkollegen aus aller Welt und die Honigverarbeiter bereitwillig in Kauf. Die FDP unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, ein EU- und bundesweit einheitliches Vorgehen anzustreben. Es müssen im Interesse von Landwirten, Imkern, Handel und Verbraucher praktikable Lösungen gefunden werden.

Die durch das Urteil notwendig gewordenen Analysen sind weder aus ökonomischen noch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Die derzeit notwendige Analytik von Honig verursacht enorme Kosten, die letztlich von den Verbraucherinnen und Verbrauchern bezahlt werden müssen. Diesen Kosten steht kein Nutzen gegenüber. Weiterhin werden von dem Urteil insbesondere viele Imkereiprojekte von Fair Trade in Entwicklungsländern betroffen sein.
In vielen Ländern der Welt, insbesondere in Südamerika, werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, die keine Zulassung in der EU besitzen. Zudem ist das Urteil derzeit nicht sinnvoll umsetzbar, da derzeitige Analysemethoden den geforderten quantitativen Nachweis für zugelassene GVO nicht ermöglichen. Deshalb wäre die Wiederherstellung des alten Rechtszustands die praktikabelste Lösung.

Das Urteil macht Pollen im Honig zu einer Zutat im lebensmittelrechtlichen Sinne, genau wie die Tomate auf der Pizza. Das widerspricht der
Honigverordnung, nach der Honig überhaupt keine Zutaten enthalten darf. Honig hat einen Gehalt von etwa 0,5 Prozent Pollen, der in der Regel von vielen verschiedenen Pflanzen stammt. Pollen ist natürlicher Bestandteil von Honig und beeinträchtigt seine Qualität nicht. Dies zeigt: Die vom EuGH-Urteil erzeugte Änderung der rechtlichen Bewertung von Honig hat unabsehbare Folgen.

Die Vernichtung von Honig wegen des Gehalts von Pollen, die von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen, ist nicht gerechtfertigt und widerspricht dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen. Der Imker hatte im Jahr 2003 mehrere Hundert Kilo seines Honig selbständig und unnötigerweise auf einer Mülldeponie entsorgt. Dies bedeutet nichts anderes, als dass ein Lebensmittel von einwandfreier Qualität vernichtet wurde. Dies droht jetzt vielen Importhonigen aus Drittstaaten. Dabei sind sich bei der Diskussion zur Lebensmittelverschwendung alle einig: Die bewusste Vernichtung von gesunden und hochwertigen Lebensmitteln ist ethisch nicht akzeptabel. Egal, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde und die eigene Prüfung den guten Zustand bestätigt hat oder der Honig Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält: In beiden Fällen besteht kein Grund zur Entsorgung, weil in beiden Fällen die Qualität des Lebensmittels nicht beeinträchtigt ist.

Quelle: FDP-Bundestagsfraktion