(Frage Nr. 38.) Inwieweit wäre aus Sicht der Bundesregierung eine Zustimmung Deutschlands zum vorliegenden Vertragstext im Europäischen Rat bzw. im Rat der Europäischen Union mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten „Anerkennung der Vorbehalte eines Großteils der Bevölkerung“ gegen die Agrogentechnik vereinbar? //
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(Antwort der Bundesregierung:) Die stringenten nationalen und EU-rechtlichen Regelungen zur Zulassung und Kennzeichnung von GVO stellen ein hohes Schutzniveau für die europäischen Verbraucher und die Umwelt sicher. Diese Regelungen werden durch das CETA-Abkommen nicht geändert. Neu ist die Intensivierung des deutsch-kanadischen Dialogs zur Biotechnologie. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Schutz der Verbraucher und der Umwelt in diesem Dialog hohe Priorität hat.