Die FDP unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission, die Honig-Richtlinie zu ändern und auch rechtlich festzulegen, dass Pollen im Honig keine Zutat ist. Diese rechtliche Festlegung entspricht der von der Natur gegebenen Tatsache, dass Pollen von Bienen mit dem Nektar gesammelt wird. Damit wird das Fehlurteil des EuGH in der Rechtssache C-442/09 korrigiert. Dieser hatte geurteilt, dass Pollen im Honig eine Zutat nach Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 2000/13/EG sei. Tomaten auf der Pizza sind eine Zutat. Pollen im Honig jedoch nicht. Zur Ausweisung von Sortenhonigen wie Raps- oder Heidehonig wird die Sortenreinheit u. a. durch Bestimmung des Pollenspektrums nachgewiesen. Dies ist nur sinnvoll, weil Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig ist. Im Übrigen bestimmt die Honigrichtlinie, dass Pollen nicht aus Honigen entfernt werden darf. Der Kommissionsvorschlag beseitigt die vom Urteil ausgelöste rechtliche Unsicherheit. Schon jetzt wird entsprechend dem Kommissionsvorschlag gehandelt. In keinem Land der EU wird Pollen als Zutat bei Honigen aufgeführt.
Den Gegnern des Kommissionsvorschlags geht es nicht um den Honig. Er ist für sie Nebensache. Es geht allein darum, ein Instrument zu erhalten, um eine Kennzeichnungspflicht für Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig zu erzeugen. Wer solche Winkelzüge braucht, um Gentechnik zu diskreditieren, hat keine Argumente. Deutscher Honig ist ein Premiumprodukt und von höchster Qualität. Diese Qualität hängt nicht davon ab, ob der Pollen von Wildpflanzen, Kulturpflanzen oder gv-Pflanzen stammt. Einziger Zweck dieser Debatte ist daher, der grünen Gentechnik durch ein Hintertürchen Steine in den Weg zu legen. Die Grünen tragen ihre ideologischen Grabenkämpfe auf dem Rücken der Imkerinnen und Imker aus. Das ist unfair.